In der Regel beginnt die Pflicht zur Ausübung um 7.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. Bei lang anhaltendem Schneefall muss nicht zwischenzeitlich geräumt werden, sondern nach Ende des Schneefalls. Aber es muss auch mehrfach am Tag geräumt und gestreut werden, wenn es die Situation erfordert.

Betroffene Flächen sind sämtliche Verkehrswege: Bürgersteig, Hauseingänge (auch zum Keller), Wegeflächen zu den Abfalltonnen, Briefkästen, Garagen und Spielplätzen.

Die Breite der zu räumenden Flächen liegt bei 0,80 bis 1,20 Meter, sodass zwei Personen nebeneinander hergehen können.

In der Ortssatzung Ihrer Stadt sind die genauen Bedingungen geregelt. Es lohnt sich also, einen Blick hineinzuwerfen.

Auch die späteren Nacharbeiten wie Wegfegen des Streuguts gehören zu den Räum- und Streupflichten.