Ja, der Vermieter darf die Kosten für den Räumdienst und die Eis-/Schneebeseitigung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen, wenn dieses im Mietvertrag geregelt ist. Dies gilt für:

  • Kosten der Straßenreinigung oder
  • Kosten des Hausmeisters/Hausmeisterdienstes

Auch die Eigenleistungen des Vermieters, das heißt wenn der Vermieter selbst Schnee schippt, dürfen auf den Mieter umgelegt werden.