Die Teilungserklärung wird in §8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Danach handelt es sich um die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist, die mit Sondereigentum verbunden sind. Mit der Teilungserklärung wird sachenrechtlich das Wohnungs- und Teileigentum begründet (§2 WEG). Der Teilungserklärung ist zu entnehmen, welche Gebäudeteile zu Sondereigentum erklärt wurden und welche Gemeinschaftseigentum sind. Ferner sind besondere Sondernutzungsrechte (z. B. an Stellplätzen) festgehalten. Die Teilungserklärung ist Voraussetzung für die Anlage der Wohnungsgrundbücher.