Bei einer Eigentumswohnung beschreibt der Miteigentumsanteil (MEA), zu welchem Verhältnis beziehungsweise Bruchteil der einzelne Wohnungseigentümer am Grundstück und am Gemeinschaftseigentum beteiligt ist. Der Miteigentumsanteil wird in 1.000stel, 10.000stel oder 100.000stel angegeben. Die Höhe der Miteigentumsanteile ergibt sich aus der Teilungserklärung und wird im Grundbuch eingetragen. Anhand des Miteigentumsanteils erfolgt in der Regel auch die Verteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums.