Generated by All in One SEO v4.9.5.1, this is an llms.txt file, used by LLMs to index the site. # PST Immobilien Ihr Haus in guten Händen ## Sitemaps - [XML Sitemap](https://www.pst-immobilien.de/sitemap.xml): Contains all public & indexable URLs for this website. ## Seiten - [Home](https://www.pst-immobilien.de/) - Rundum sorglos: Hausverwaltung, WEG-Verwaltung und Verwaltung von Sondereigentum vom Zertifizierten Verwalter (IHK) in Gelsenkirchen und Umgebung! - [Kontakt](https://www.pst-immobilien.de/kontakt/) - Maelostraße 2, 45894 Gelsenkirchen-Buer · Tel.: 0209-35 99 86 10 · Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr ...und immer dann, wenn Sie uns brauchen. - [Unser Team - Ihre Ansprechpartner](https://www.pst-immobilien.de/team/) - Zertifizierter Verwalter (IHK): Wir wissen, worauf es beim Immobilienmanagement ankommt. Und Sie genießen entspannt Ihr Eigentum in Gelsenkirchen und Umgebung. - [Impressum](https://www.pst-immobilien.de/impressum/) - Impressum und rechtliche Angaben PST Immobilienmanagement e.k. - [Datenschutz](https://www.pst-immobilien.de/datenschutz/) - Datenschutzhinweise von PST Immobilienmanagement e.k. - [WEG-Verwaltung](https://www.pst-immobilien.de/weg-verwaltung/) - Wir übernehmen die Verwaltung Ihres Wohneigentums ✔ Zertifizierter Verwalter (IHK) ✔ Eigentümerversammlung ✔ Jahresabrechnung ✔ ➨ Hier informieren! - [Sondereigentum](https://www.pst-immobilien.de/sondereigentum/) - Zertifizierter Verwalter ✔ Vertretung gegenüber Mietern, Behörden ✔ Instandhaltung ✔ Schriftverkehr ( ✔ Abrechnungen ✔ Handwerkerkoordination - [Hausverwaltung](https://www.pst-immobilien.de/hausverwaltung/) - Wir übernehmen ✔ Suche nach Mietern ✔ Erstellung der Nebenkostenabrechnung ✔ Verwaltung der Mietkaution ✔ Abnahme bei Mieterwechsel ➨ Hier anfragen! - [Ihre Fragen](https://www.pst-immobilien.de/faq-page-1/) - Hier finden Sie häufige Fragen rund um die Immobilienverwaltung und Pflege und unsere Antworten. ## FAQs - [Wer haftet bei Schäden?](https://www.pst-immobilien.de/faq-items/wer-haftet-bei-schaeden/) - Es ist derjenige zu Ersatz von Schäden verpflichtet, dem die Verpflichtung der Räum- und Streupflicht wirksam auferlegt worden ist. Hat der Mieter seine Pflicht zur Beseitigung von Eis und Schnee nicht bzw. nicht ordnungsgemäß durchgeführt und ein anderer Mieter, Besucher bzw. Dritter stürzt, so haftet der Mieter bzw. seine Privathaftpflichtversicherung. Ist der Eigentümer verpflichtet, zu - [Ab wann und wie muss gestreut und geräumt werden?](https://www.pst-immobilien.de/faq-items/ab-wann-und-wie-muss-gestreut-und-geraeumt-werden/) - In der Regel beginnt die Pflicht zur Ausübung um 7.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. Bei lang anhaltendem Schneefall muss nicht zwischenzeitlich geräumt werden, sondern nach Ende des Schneefalls. Aber es muss auch mehrfach am Tag geräumt und gestreut werden, wenn es die Situation erfordert. Betroffene Flächen sind sämtliche Verkehrswege: Bürgersteig, Hauseingänge (auch zum - [Darf der Vermieter die Kosten für Räumen und Streuen auf den Mieter umlegen?](https://www.pst-immobilien.de/faq-items/darf-der-vermieter-die-kosten-fuer-raeumen-und-streuen-auf-den-mieter-umlegen/) - Ja, der Vermieter darf die Kosten für den Räumdienst und die Eis-/Schneebeseitigung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen, wenn dieses im Mietvertrag geregelt ist. Dies gilt für: Kosten der Straßenreinigung oder Kosten des Hausmeisters/Hausmeisterdienstes Auch die Eigenleistungen des Vermieters, das heißt wenn der Vermieter selbst Schnee schippt, dürfen auf den Mieter umgelegt werden. - [Wer ist verpflichtet, die Räum- und Streupflichten umzusetzen?](https://www.pst-immobilien.de/faq-items/wer-ist-verpflichtet-die-raeum-und-streupflichten-umzusetzen/) - Gemäß den Ortssatzungen der Städte müssen die Anlieger, somit die Hauseigentümer, der Räum- und Streupflicht nachkommen. Es ist allgemein üblich, dass der Hauseigentümer diese Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter überträgt, indem er dieses im Mietvertrag regelt. Oder der Hauseigentümer beauftragt den Hausmeister oder ein Fremdunternehmen mit der Durchführung der Räum- und Streupflicht. Wer dazu verpflichtet ist, - [Was versteht das WEG unter Sondereigentum?](https://www.pst-immobilien.de/faq-items/was-versteht-das-weg-unter-sondereigentum/) - Mit Sondereigentum wird der Teil des Wohnungseigentums bezeichnet, der im Alleineigentum eines einzelnen Eigentümers steht. Nach §2 WEG kann das Sondereigentum durch Vertrag aller Miteigentümer eines Grundstücks oder durch Teilung (Teilungserklärung) des alleinigen Eigentümers begründet werden. Der Gegenstand des Sondereigentums wird in §5 WEG geregelt. Der konkrete Umfang des Sondereigentums ist grundsätzlich in der Teilungserklärung - [Was bedeutet Gemeinschaftseigentum?](https://www.pst-immobilien.de/faq-items/was-bedeutet-gemeinschaftseigentum/) - Nicht zum Sondereigentum, sondern zum sogenannten Gemeinschaftseigentum gehören alle tragenden Teile des Gebäudes. Dazu gehören das Treppenhaus, das Dach, der Schornstein, die Außenanlagen, der Stromzähler, die tragenden Wände in der Eigentumswohnung, der Aufzug, die Abzweigung der Versorgungsrohre zu einer Wohnung, die Zu- und Ableitungen zum Gebäude, das Fundament, die Kanalisation, die Gegensprechanlage, der Estrich, die - [Wann ist von Miteigentumsanteilen die Rede?](https://www.pst-immobilien.de/faq-items/wann-ist-von-miteigentumsanteilen-die-rede/) - Bei einer Eigentumswohnung beschreibt der Miteigentumsanteil (MEA), zu welchem Verhältnis beziehungsweise Bruchteil der einzelne Wohnungseigentümer am Grundstück und am Gemeinschaftseigentum beteiligt ist. Der Miteigentumsanteil wird in 1.000stel, 10.000stel oder 100.000stel angegeben. Die Höhe der Miteigentumsanteile ergibt sich aus der Teilungserklärung und wird im Grundbuch eingetragen. Anhand des Miteigentumsanteils erfolgt in der Regel auch die Verteilung - [Warum ist die Teilungserklärung so wichtig?](https://www.pst-immobilien.de/faq-items/warum-ist-die-teilungserklaerung-so-wichtig/) - Die Teilungserklärung wird in §8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Danach handelt es sich um die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist, die mit Sondereigentum verbunden sind. Mit der Teilungserklärung wird sachenrechtlich das Wohnungs- und Teileigentum begründet (§2 WEG). Der Teilungserklärung ist zu entnehmen, welche Gebäudeteile zu - [Warum sollten Sondernutzungsrechte gut überlegt sein?](https://www.pst-immobilien.de/faq-items/warum-sollten-sondernutzungsrechte-gut-ueberlegt-sein/) - Gemeinschaftliche Flächen können durch sogenannte Sondernutzungsrechte einem Wohn- oder Teileigentum zugeordnet werden. Der Berechtigte kann dann über die Fläche oder den Raum unter Ausschluss der übrigen Eigentümer verfügen. Dies ist bei Pkw-Stellplätzen, gemeinschaftlichen Kellerräumen sowie Balkonen üblich. Der Berechtigte trägt sodann die Bewirtschaftungskosten, wenn dieses entsprechend in der Teilungserklärung vereinbart ist. Doch Achtung! Die gesetzliche - [Wer stellt die Betriebsmittel bereit?](https://www.pst-immobilien.de/faq-items/wer-stellt-die-betriebsmittel-bereit/) - Die zum Räumen und Streuen notwendigen Geräte muss der Vermieter dem Mieter überlassen. Die Bereitstellung des Streuguts ist dagegen Mietersache. Kauft der Eigentümer oder der Hausmeister-(Dienst) die Streumittel ein, können die Kosten als Betriebsmittel auf den Mieter umgelegt werden. ## FAQ Categories - [WEG](https://www.pst-immobilien.de/faq_category/weg/) - [Gemeinschaftseigentum](https://www.pst-immobilien.de/faq_category/gemeinschaftseigentum/) - [Info](https://www.pst-immobilien.de/faq_category/info/)